Ob für eine Bewerbung an einer Universität, eine Eheschließung, eine Approbation oder eine Behörde – fremdsprachige Urkunden werden meist nur zusammen mit einer offiziell bestätigten Übersetzung akzeptiert. Doch was genau bedeutet „beglaubigte Übersetzung“, wer darf sie anfertigen und woran erkennt man eine solche Übersetzung überhaupt? In diesem Beitrag erkläre ich verständlich, was eine beglaubigte Übersetzung ist und wann Sie sie benötigen.
Verschiedene Bezeichnungen, eine Bedeutung

Mussten Sie schon mal ein fremdsprachiges Dokument bei einer deutschen Behörde einreichen? Wenn ja, wissen Sie, dass solche Dokumente nur mit einer sogenannten „beglaubigten“ Übersetzung ins Deutsche akzeptiert werden. Manchmal wird diese Übersetzung auch als „amtlich“ bezeichnet. Korrekt ist allerdings „bescheinigt“ oder – in manchen Bundesländern – „bestätigt“, doch die meisten nennen sie „beglaubigt“ und wissen (hoffentlich), was damit gemeint ist.
Doch was ist damit genau gemeint?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die offiziell bestätigte Übersetzung eines Dokuments, bei der ein beeidigter oder ermächtigter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt.
Hier ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Übersetzerinnen und Übersetzer die gerichtliche Zulassung zur Anfertigung solcher Übersetzungen besitzen.
Wer macht beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerinnen und -übersetzer beziehungsweise vereidigte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer anfertigen. Die Berufsbezeichnungen sind zwar je nach Bundesland unterschiedlich, doch die von ihnen erstellten Übersetzungen gelten bundesweit.
Um dieses Recht zu erlangen, haben diese Übersetzerinnen und Übersetzer einen Eid vor einem deutschen Gericht abgelegt, dass sie treu und gewissenhaft übersetzen würden. Zudem müssen sie gewisse Anforderungen erfüllen, um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen. Dazu zählen Kenntnisse des Rechtssystems in Deutschland und im Land ihrer Arbeitssprache(n), sehr gute Sprachkenntnisse, persönliche Zuverlässigkeit und vieles mehr.
Eine Liste der in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzer bietet die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank. Das ist eine Plattform der deutschen Landesjustizverwaltungen, die Informationen über die in den einzelnen Bundesländern „allgemein beeidigten, öffentlich bestellten und allgemein ermächtigten“ Übersetzerinnen und Übersetzer bietet.
Wenn Sie sich also eine Übersetzerin aus dieser Liste aussuchen, ist sie mit Sicherheit autorisiert, eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen anzufertigen, die von den deutschen Behörden anerkannt wird.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Nicht jede Übersetzung muss bescheinigt werden. Eine Beglaubigung ist nur dann notwendig, wenn die Übersetzung bei einem Gericht, einem Amt, einer Behörde oder einer Institution eingereicht werden soll oder wenn die Stelle, der sie vorgelegt werden soll, dies unbedingt fordert.
Das ist zum Beispiel der Fall bei:
- der Bewerbung an einer deutschen Universität mit einem ausländischen Schulzeugnis oder einer ausländischen Bachelor- oder Masterurkunde;
- dem Antrag auf Approbation als Ärztin oder Arzt;
- der Eheschließung mit einem ausländischen Partner in Deutschland;
- der Eintragung einer ausländischen Gesellschaft (Ltd., OOD usw.) im deutschen Handelsregister.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?

Eine beglaubigte Übersetzung besteht nicht nur aus dem übersetzten Text eines Dokuments. Sie enthält mehrere formale Bestandteile, die sicherstellen, dass Inhalt, Form und Herkunft der Übersetzung für Behörden eindeutig nachvollziehbar sind.
Form
Beglaubigte Übersetzungen werden meist in Papierform erstellt, doch mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können sie auch digital ausgestellt und verwendet werden.
Überschrift
Bestätigte Übersetzungen werden mit einer Überschrift versehen, die angibt, dass es sich um eine Übersetzung handelt sowie aus welcher Sprache übersetzt wurde. Diese lautet etwa so:
„Beglaubigte/Bestätigte Übersetzung aus der bulgarischen Sprache“
Inhalt
Daraufhin folgt die Übersetzung des Dokuments. Diese wiedergibt – wenn nichts anderes angegeben wurde – den vollständigen Inhalt des Originals inklusive Stempel, Randvermerke, Unterschriften, Leerfelder oder handschriftlicher Zusätze (oft in Kursivschrift beschrieben, zum Beispiel „Rundstempel: unleserlich“). In manchen Fällen ist auch eine auszugsweise Übersetzung möglich. Dies muss allerdings zwingend vermerkt werden, damit klar ist, welche Inhalte genau übertragen wurden.
Layout
Tabellen, Absätze und Struktur werden möglichst originalgetreu wiedergegeben, damit das Dokument für Behörden nachvollziehbar bleibt.
Beglaubigungsvermerk
Am Ende steht die Beglaubigungsformel der Übersetzerin oder des Übersetzers, die etwa so lautet:
„Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung aus der bulgarischen in die deutsche Sprache wird bescheinigt.“
Stempel und Unterschrift
Der Beglaubigungsvermerk muss mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift sowie dem Stempel der Übersetzerin oder des Übersetzers versehen sein. Der Stempel hat meist eine runde Form und enthält Angaben zur Vereidigung und öffentlichen Bestellung der Übersetzerin oder des Übersetzers in der entsprechenden Sprache sowie gegebenenfalls Kontaktdaten und sonstige Informationen.
Feste Verbindung der Blätter (bei Papierfassung)
Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird die Übersetzung in der Regel mit einer Kopie des Originals verbunden – zum Beispiel durch Ösen oder Heftung und Siegel. So wird unter anderem sichergestellt, dass die Übersetzung dem entsprechenden Dokument eindeutig zugeordnet werden kann. In den meisten Fällen reicht hierfür eine einfache Kopie, doch in manchen Fällen bestehen die Behörden auf der Verbindung mit dem Original oder mit einer notariell beglaubigten Kopie.
Das Wichtigste auf einen Blick
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offiziell bestätigte Übersetzung eines Dokuments. Sie ist notwendig, wenn zum Beispiel ein fremdsprachiges Dokument bei einem Gericht oder einer Behörde eingereicht werden muss.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der beglaubigten Übersetzung muss immer bescheinigt werden. Eine solche Bescheinigung können nur Übersetzerinnen und Übersetzer erteilen, die für die entsprechende Sprache beeidigt oder ermächtigt sind.
Für die Form, den Inhalt und das Layout einer beglaubigten Übersetzung gibt es feste Vorschriften. Diese können je nach Sprachenpaar unterschiedlich sein.